Anlage 1 (Produktbeschränkungen)
Folgende Produktkategorien sind von der Einlösung ausgeschlossen:
1. Altersbeschränkte Produkte: Produkte, deren Verkauf gesetzlichen Altersbeschränkungen unterliegt (z. B. Alkohol, Tabak-/Nikotinprodukte und verwandte Erzeugnisse, jugendgefährdende Inhalte, jugendgefährdende Medien), sind von der Einlösung ausgeschlossen. Der Ausschluss dient der Einhaltung der gesetzlichen Jugendschutzvorschriften und tabakrechtlichen Vorgaben, da eine zuverlässige Altersverifikation der einlösenden Person bei der Gutscheineinlösung nicht in jedem Fall gewährleistet werden kann.
2. Geschenkkarten und Wertgutscheine von Drittanbietern: Der Joy-Geschenkgutschein kann nicht für den Kauf von Geschenkkarten, Gutscheinkarten oder Wertgutscheinen von Drittanbietern verwendet werden. Der Ausschluss dient der Verhinderung von Missbrauch sowie der Einhaltung geldwäscherechtlicher Vorgaben.
3. Finanzprodukte und Anlagegüter: Finanzanlagen, Wertpapiere, Kryptowährungen, Edelmetalle als Anlageprodukte und vergleichbare Anlageprodukte sind von der Einlösung ausgeschlossen, da diese Produkte besonderen regulatorischen Anforderungen unterliegen, die im Rahmen einer Gutscheineinlösung nicht sichergestellt werden können.
4. Angebote von Privatverkäufern: Der Joy-Geschenkgutschein kann nur für Waren eingelöst werden, die von gewerblichen Verkäufern angeboten werden. Waren, die von Privatverkäufern verkauft werden (z. B. über Kleinanzeigen, Peer-to-Peer, private Marktplatzverkäufe), sind von der Einlösung ausgeschlossen. Dies ist erforderlich, da Joy bei Privatverkäufen Ihnen gegenüber weder die Verfügbarkeit der Waren noch die ordnungsgemäße Vertragsabwicklung garantieren kann.
5. Dienstleistungen: Der Joy-Geschenkgutschein ist auf den Erwerb von Waren beschränkt und kann nicht für reine Dienstleistungen (z. B. Eintrittskarten, Kurse, Reisen, Mitgliedschaften, Abonnements) eingelöst werden. Sollte Joy künftig Dienstleistungen in das Sortiment aufnehmen, wird Joy Sie rechtzeitig über die Einlösemöglichkeit informieren.
6. Produkte mit Hochleistungsbatterien und elektrisch betriebene Mobilitätsprodukte: E-Bikes, Pedelecs, E-Scooter, S-Pedelecs und vergleichbare elektrisch betriebene Mobilitätsprodukte sowie sonstige Waren mit Hochleistungs-Lithium-Ionen-Akkus sind von der Einlösung ausgeschlossen, sofern deren Beschaffung, Lagerung oder Versand besonderen Sicherheits- oder Gefahrgutvorschriften unterliegt. Der Ausschluss dient der Vermeidung von Brand-, Explosions- und Transportrisiken sowie der Einhaltung produktsicherheits- und verkehrsrechtlicher Vorgaben.
7. Waffen, Munition und Pyrotechnik: Waffen, Munition, pyrotechnische Gegenstände und vergleichbare Gegenstände, die einer Erlaubnis oder Genehmigung bedürfen oder Altersbeschränkungen unterliegen, sind von der Einlösung ausgeschlossen. Der Ausschluss dient der Einhaltung von waffen-, beschuss-, sprengstoff- und jugendschutzrechtlichen Vorschriften sowie der Vermeidung erheblicher Personen- und Sachschäden.
8. Verderbliche und kühlpflichtige Waren: Verderbliche Lebensmittel, kühlpflichtige Lebensmittel und sonstige Waren, deren sichere Beschaffung, Lagerung oder Lieferung eine ununterbrochene Kühlkette oder besondere Hygienebedingungen erfordert, sind von der Einlösung ausgeschlossen. Der Ausschluss dient dem Gesundheitsschutz, der Einhaltung von lebensmittelhygienischen Vorschriften und der Vermeidung von Risiken durch Verderb oder unsachgemäße Lagerung.
9. Elektrogeräte mit erhöhtem Sicherheitsrisiko: Mobile Heizgeräte, Heizlüfter, Heizstrahler, Heizdecken, Fritteusen, Geräte mit offenen Heizelementen, Elektrogeräte mit besonders hoher elektrischer Leistung sowie Elektrogeräte ohne die erforderliche CE-Kennzeichnung oder ohne nachvollziehbaren Hersteller sind von der Einlösung ausgeschlossen. Dieser Ausschluss erstreckt sich nicht auf handelsübliche Unterhaltungselektronik, insbesondere Smartphones, Laptops, Tablets, Kopfhörer und vergleichbare Produkte, sofern diese CE-konform sind und von einem überprüfbaren gewerblichen Händler angeboten werden. Der Ausschluss dient der Vermeidung erhöhter Brand- und Verletzungsrisiken sowie der Einhaltung produktsicherheitsrechtlicher Vorgaben.
10. Arzneimittel, Medizinprodukte und Betäubungsmittel: Alle Arzneimittel im Sinne von § 2 des Arzneimittelgesetzes (AMG), d. h. alle verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen und freiverkäuflichen Arzneimittel, sowie Betäubungsmittel, Medizinprodukte mit besonderem Anwendungs- oder Gesundheitsrisiko und vergleichbare Produkte, deren Abgabe berufs-, apotheken-, arzneimittel-, medizinprodukte- oder betäubungsmittelrechtlichen Vorgaben unterliegt, sind von der Einlösung ausgeschlossen. Der Ausschluss dient dem Gesundheitsschutz und der Einhaltung der geltenden Abgabe-, Beratungs-, Rezeptprüfungs- und Qualitätssicherungspflichten.
11. Lebende Tiere und geschützte Pflanzen: Lebende Tiere, artenschutzrechtlich geschützte Pflanzen und Tiere sowie Waren, deren Versand besondere tierschutz-, tierseuchen-, artenschutz- oder transportrechtliche Anforderungen auslöst, sind von der Einlösung ausgeschlossen. Der Ausschluss dient dem Schutz von Lebewesen sowie der Einhaltung der einschlägigen Schutz-, Dokumentations- und Transportvorschriften.
12. Gefahrstoffe und gefährliche chemische Produkte: Stoffe und Gemische, die aufgrund ihrer Einstufung oder Kennzeichnung als entzündbar, ätzend, akut toxisch, gesundheitsgefährdend oder in vergleichbarer Weise gefährlich besonderen Kennzeichnungs-, Verpackungs-, Sicherheitsinformations- oder Transportpflichten unterliegen, sind von der Einlösung ausgeschlossen. Der Ausschluss dient der Einhaltung chemikalien- und gefahrgutrechtlicher Vorschriften sowie der Vermeidung von Gesundheits-, Brand-, Umwelt- und Transportrisiken.
13. Zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge und Fahrzeugteile: Kraftfahrzeuge, eintragungspflichtige Fahrzeugteile und sicherheitsrelevantes Fahrzeugzubehör, deren Verwendung einer allgemeinen Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung, EG-Typgenehmigung, ECE-Genehmigung oder einer vergleichbaren behördlichen Genehmigung bedarf, sind von der Einlösung ausgeschlossen. Der Ausschluss dient der Einhaltung straßenverkehrs- und fahrzeugzulassungsrechtlicher Vorschriften sowie der Vermeidung von Risiken durch nicht zugelassene oder sicherheitsrelevante Fahrzeugteile. Einfaches, nicht sicherheitsrelevantes Fahrzeugzubehör ohne besondere Zulassungspflicht ist hiervon nicht erfasst.
14. Sperrige oder besonders schwere Güter: Bei Waren, die aufgrund ihres Gewichts, ihrer Maße oder ihrer Beschaffenheit nicht im Standard-Paketversand transportiert werden können und eine Speditions-, Sonder- oder Gefahrgutlogistik erfordern, kann die Einlösung ausgeschlossen werden, wenn Joy die Beschaffung, Lieferung oder Rückabwicklung trotz angemessener Bemühungen nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand durchführen kann. Joy wird Sie hierüber unverzüglich informieren; in diesem Fall kann der Joy-Geschenkgutschein für ein anderes Produkt eingelöst werden. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
15. Außenwirtschafts- und sanktionsrechtlich beschränkte Produkte: Dual-Use-Güter, Embargogüter und sonstige Waren, deren Beschaffung, Lieferung oder Bereitstellung außenwirtschafts-, ausfuhrkontroll- oder sanktionsrechtlichen Genehmigungs-, Prüf- oder Verbotstatbeständen unterliegt, sind von der Einlösung ausgeschlossen. Der Ausschluss dient der Einhaltung zwingender außenwirtschafts- und sanktionsrechtlicher Vorgaben.
16. Zurückgerufene oder nicht verkehrsfähige Produkte: Produkte, die Gegenstand eines behördlichen Rückrufs, eines Verkaufsverbots oder einer vergleichbaren Produktsicherheitsmaßnahme sind oder denen eine gesetzlich vorgeschriebene Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung oder sonstige Verkehrsfähigkeitsvoraussetzung fehlt, sind von der Einlösung ausgeschlossen. Der Ausschluss dient der Einhaltung produktsicherheitsrechtlicher Vorgaben und dem Schutz vor unsicheren oder nicht rechtmäßig in Verkehr gebrachten Produkten.
17. Sonderangebote: Bei Sonderangeboten (z. B. zeitlich oder mengenmäßig befristeten Angeboten) kann die Einlösung des Gutscheins für das konkret ausgewählte Produkt ausnahmsweise ausgeschlossen sein, wenn dieses trotz angemessener Bemühungen von Joy innerhalb einer zumutbaren Frist nicht (mehr) beschafft werden kann, etwa weil das Produkt bereits vergriffen ist, und Joy die Nichtverfügbarkeit nicht zu vertreten hat. Joy wird Sie über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich informieren. In diesem Fall kann der Joy-Geschenkgutschein für ein anderes Produkt eingelöst werden. Ein bereits verrechneter Gutscheinwert wird storniert; bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet und der Gutscheinwert wird wieder in voller Höhe gutgeschrieben. Gesetzliche Rechte (insbesondere Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz) bleiben unberührt.
18. Digitale Produkte: Bei digitalen Produkten (z. B. Software) ist die Einlösung ausgeschlossen, wenn die Bereitstellung des konkret ausgewählten digitalen Produkts trotz angemessener Bemühungen von Joy nicht innerhalb einer zumutbaren Frist möglich ist, beispielsweise weil erforderliche Lizenzen kurzfristig nicht zugeteilt werden oder der Drittanbieter den Dienst unerwartet einstellt. Joy wird Sie hierüber unverzüglich informieren. In diesem Fall kann der Joy-Geschenkgutschein für ein anderes Produkt eingelöst werden. Ein bereits verrechneter Gutscheinwert wird storniert; bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet und der Gutscheinwert wird wieder in voller Höhe gutgeschrieben. Gesetzliche Rechte (insbesondere Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz) bleiben unberührt. Waren mit digitalen Elementen im Sinne von § 327a Abs. 3 BGB (z. B. ein Smartphone inklusive seines vorinstallierten Betriebssystems) fallen nicht unter diesen Einlöseausschluss.
Diese Anlage 1 ist fester Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gifting Technologies GmbH.
Anlage 1 (Produktbeschränkungen)
Folgende Produktkategorien sind von der Einlösung ausgeschlossen:
1. Altersbeschränkte Produkte: Produkte, deren Verkauf gesetzlichen Altersbeschränkungen unterliegt (z. B. Alkohol, Tabak-/Nikotinprodukte und verwandte Erzeugnisse, jugendgefährdende Inhalte, jugendgefährdende Medien), sind von der Einlösung ausgeschlossen. Der Ausschluss dient der Einhaltung der gesetzlichen Jugendschutzvorschriften und tabakrechtlichen Vorgaben, da eine zuverlässige Altersverifikation der einlösenden Person bei der Gutscheineinlösung nicht in jedem Fall gewährleistet werden kann.
2. Geschenkkarten und Wertgutscheine von Drittanbietern: Der Joy-Geschenkgutschein kann nicht für den Kauf von Geschenkkarten, Gutscheinkarten oder Wertgutscheinen von Drittanbietern verwendet werden. Der Ausschluss dient der Verhinderung von Missbrauch sowie der Einhaltung geldwäscherechtlicher Vorgaben.
3. Finanzprodukte und Anlagegüter: Finanzanlagen, Wertpapiere, Kryptowährungen, Edelmetalle als Anlageprodukte und vergleichbare Anlageprodukte sind von der Einlösung ausgeschlossen, da diese Produkte besonderen regulatorischen Anforderungen unterliegen, die im Rahmen einer Gutscheineinlösung nicht sichergestellt werden können.
4. Angebote von Privatverkäufern: Der Joy-Geschenkgutschein kann nur für Waren eingelöst werden, die von gewerblichen Verkäufern angeboten werden. Waren, die von Privatverkäufern verkauft werden (z. B. über Kleinanzeigen, Peer-to-Peer, private Marktplatzverkäufe), sind von der Einlösung ausgeschlossen. Dies ist erforderlich, da Joy bei Privatverkäufen Ihnen gegenüber weder die Verfügbarkeit der Waren noch die ordnungsgemäße Vertragsabwicklung garantieren kann.
5. Dienstleistungen: Der Joy-Geschenkgutschein ist auf den Erwerb von Waren beschränkt und kann nicht für reine Dienstleistungen (z. B. Eintrittskarten, Kurse, Reisen, Mitgliedschaften, Abonnements) eingelöst werden. Sollte Joy künftig Dienstleistungen in das Sortiment aufnehmen, wird Joy Sie rechtzeitig über die Einlösemöglichkeit informieren.
6. Produkte mit Hochleistungsbatterien und elektrisch betriebene Mobilitätsprodukte: E-Bikes, Pedelecs, E-Scooter, S-Pedelecs und vergleichbare elektrisch betriebene Mobilitätsprodukte sowie sonstige Waren mit Hochleistungs-Lithium-Ionen-Akkus sind von der Einlösung ausgeschlossen, sofern deren Beschaffung, Lagerung oder Versand besonderen Sicherheits- oder Gefahrgutvorschriften unterliegt. Der Ausschluss dient der Vermeidung von Brand-, Explosions- und Transportrisiken sowie der Einhaltung produktsicherheits- und verkehrsrechtlicher Vorgaben.
7. Waffen, Munition und Pyrotechnik: Waffen, Munition, pyrotechnische Gegenstände und vergleichbare Gegenstände, die einer Erlaubnis oder Genehmigung bedürfen oder Altersbeschränkungen unterliegen, sind von der Einlösung ausgeschlossen. Der Ausschluss dient der Einhaltung von waffen-, beschuss-, sprengstoff- und jugendschutzrechtlichen Vorschriften sowie der Vermeidung erheblicher Personen- und Sachschäden.
8. Verderbliche und kühlpflichtige Waren: Verderbliche Lebensmittel, kühlpflichtige Lebensmittel und sonstige Waren, deren sichere Beschaffung, Lagerung oder Lieferung eine ununterbrochene Kühlkette oder besondere Hygienebedingungen erfordert, sind von der Einlösung ausgeschlossen. Der Ausschluss dient dem Gesundheitsschutz, der Einhaltung von lebensmittelhygienischen Vorschriften und der Vermeidung von Risiken durch Verderb oder unsachgemäße Lagerung.
9. Elektrogeräte mit erhöhtem Sicherheitsrisiko: Mobile Heizgeräte, Heizlüfter, Heizstrahler, Heizdecken, Fritteusen, Geräte mit offenen Heizelementen, Elektrogeräte mit besonders hoher elektrischer Leistung sowie Elektrogeräte ohne die erforderliche CE-Kennzeichnung oder ohne nachvollziehbaren Hersteller sind von der Einlösung ausgeschlossen. Dieser Ausschluss erstreckt sich nicht auf handelsübliche Unterhaltungselektronik, insbesondere Smartphones, Laptops, Tablets, Kopfhörer und vergleichbare Produkte, sofern diese CE-konform sind und von einem überprüfbaren gewerblichen Händler angeboten werden. Der Ausschluss dient der Vermeidung erhöhter Brand- und Verletzungsrisiken sowie der Einhaltung produktsicherheitsrechtlicher Vorgaben.
10. Arzneimittel, Medizinprodukte und Betäubungsmittel: Alle Arzneimittel im Sinne von § 2 des Arzneimittelgesetzes (AMG), d. h. alle verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen und freiverkäuflichen Arzneimittel, sowie Betäubungsmittel, Medizinprodukte mit besonderem Anwendungs- oder Gesundheitsrisiko und vergleichbare Produkte, deren Abgabe berufs-, apotheken-, arzneimittel-, medizinprodukte- oder betäubungsmittelrechtlichen Vorgaben unterliegt, sind von der Einlösung ausgeschlossen. Der Ausschluss dient dem Gesundheitsschutz und der Einhaltung der geltenden Abgabe-, Beratungs-, Rezeptprüfungs- und Qualitätssicherungspflichten.
11. Lebende Tiere und geschützte Pflanzen: Lebende Tiere, artenschutzrechtlich geschützte Pflanzen und Tiere sowie Waren, deren Versand besondere tierschutz-, tierseuchen-, artenschutz- oder transportrechtliche Anforderungen auslöst, sind von der Einlösung ausgeschlossen. Der Ausschluss dient dem Schutz von Lebewesen sowie der Einhaltung der einschlägigen Schutz-, Dokumentations- und Transportvorschriften.
12. Gefahrstoffe und gefährliche chemische Produkte: Stoffe und Gemische, die aufgrund ihrer Einstufung oder Kennzeichnung als entzündbar, ätzend, akut toxisch, gesundheitsgefährdend oder in vergleichbarer Weise gefährlich besonderen Kennzeichnungs-, Verpackungs-, Sicherheitsinformations- oder Transportpflichten unterliegen, sind von der Einlösung ausgeschlossen. Der Ausschluss dient der Einhaltung chemikalien- und gefahrgutrechtlicher Vorschriften sowie der Vermeidung von Gesundheits-, Brand-, Umwelt- und Transportrisiken.
13. Zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge und Fahrzeugteile: Kraftfahrzeuge, eintragungspflichtige Fahrzeugteile und sicherheitsrelevantes Fahrzeugzubehör, deren Verwendung einer allgemeinen Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung, EG-Typgenehmigung, ECE-Genehmigung oder einer vergleichbaren behördlichen Genehmigung bedarf, sind von der Einlösung ausgeschlossen. Der Ausschluss dient der Einhaltung straßenverkehrs- und fahrzeugzulassungsrechtlicher Vorschriften sowie der Vermeidung von Risiken durch nicht zugelassene oder sicherheitsrelevante Fahrzeugteile. Einfaches, nicht sicherheitsrelevantes Fahrzeugzubehör ohne besondere Zulassungspflicht ist hiervon nicht erfasst.
14. Sperrige oder besonders schwere Güter: Bei Waren, die aufgrund ihres Gewichts, ihrer Maße oder ihrer Beschaffenheit nicht im Standard-Paketversand transportiert werden können und eine Speditions-, Sonder- oder Gefahrgutlogistik erfordern, kann die Einlösung ausgeschlossen werden, wenn Joy die Beschaffung, Lieferung oder Rückabwicklung trotz angemessener Bemühungen nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand durchführen kann. Joy wird Sie hierüber unverzüglich informieren; in diesem Fall kann der Joy-Geschenkgutschein für ein anderes Produkt eingelöst werden. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
15. Außenwirtschafts- und sanktionsrechtlich beschränkte Produkte: Dual-Use-Güter, Embargogüter und sonstige Waren, deren Beschaffung, Lieferung oder Bereitstellung außenwirtschafts-, ausfuhrkontroll- oder sanktionsrechtlichen Genehmigungs-, Prüf- oder Verbotstatbeständen unterliegt, sind von der Einlösung ausgeschlossen. Der Ausschluss dient der Einhaltung zwingender außenwirtschafts- und sanktionsrechtlicher Vorgaben.
16. Zurückgerufene oder nicht verkehrsfähige Produkte: Produkte, die Gegenstand eines behördlichen Rückrufs, eines Verkaufsverbots oder einer vergleichbaren Produktsicherheitsmaßnahme sind oder denen eine gesetzlich vorgeschriebene Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung oder sonstige Verkehrsfähigkeitsvoraussetzung fehlt, sind von der Einlösung ausgeschlossen. Der Ausschluss dient der Einhaltung produktsicherheitsrechtlicher Vorgaben und dem Schutz vor unsicheren oder nicht rechtmäßig in Verkehr gebrachten Produkten.
17. Sonderangebote: Bei Sonderangeboten (z. B. zeitlich oder mengenmäßig befristeten Angeboten) kann die Einlösung des Gutscheins für das konkret ausgewählte Produkt ausnahmsweise ausgeschlossen sein, wenn dieses trotz angemessener Bemühungen von Joy innerhalb einer zumutbaren Frist nicht (mehr) beschafft werden kann, etwa weil das Produkt bereits vergriffen ist, und Joy die Nichtverfügbarkeit nicht zu vertreten hat. Joy wird Sie über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich informieren. In diesem Fall kann der Joy-Geschenkgutschein für ein anderes Produkt eingelöst werden. Ein bereits verrechneter Gutscheinwert wird storniert; bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet und der Gutscheinwert wird wieder in voller Höhe gutgeschrieben. Gesetzliche Rechte (insbesondere Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz) bleiben unberührt.
18. Digitale Produkte: Bei digitalen Produkten (z. B. Software) ist die Einlösung ausgeschlossen, wenn die Bereitstellung des konkret ausgewählten digitalen Produkts trotz angemessener Bemühungen von Joy nicht innerhalb einer zumutbaren Frist möglich ist, beispielsweise weil erforderliche Lizenzen kurzfristig nicht zugeteilt werden oder der Drittanbieter den Dienst unerwartet einstellt. Joy wird Sie hierüber unverzüglich informieren. In diesem Fall kann der Joy-Geschenkgutschein für ein anderes Produkt eingelöst werden. Ein bereits verrechneter Gutscheinwert wird storniert; bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet und der Gutscheinwert wird wieder in voller Höhe gutgeschrieben. Gesetzliche Rechte (insbesondere Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz) bleiben unberührt. Waren mit digitalen Elementen im Sinne von § 327a Abs. 3 BGB (z. B. ein Smartphone inklusive seines vorinstallierten Betriebssystems) fallen nicht unter diesen Einlöseausschluss.
Diese Anlage 1 ist fester Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gifting Technologies GmbH.
Anlage 1 (Produktbeschränkungen)
Folgende Produktkategorien sind von der Einlösung ausgeschlossen:
1. Altersbeschränkte Produkte: Produkte, deren Verkauf gesetzlichen Altersbeschränkungen unterliegt (z. B. Alkohol, Tabak-/Nikotinprodukte und verwandte Erzeugnisse, jugendgefährdende Inhalte, jugendgefährdende Medien), sind von der Einlösung ausgeschlossen. Der Ausschluss dient der Einhaltung der gesetzlichen Jugendschutzvorschriften und tabakrechtlichen Vorgaben, da eine zuverlässige Altersverifikation der einlösenden Person bei der Gutscheineinlösung nicht in jedem Fall gewährleistet werden kann.
2. Geschenkkarten und Wertgutscheine von Drittanbietern: Der Joy-Geschenkgutschein kann nicht für den Kauf von Geschenkkarten, Gutscheinkarten oder Wertgutscheinen von Drittanbietern verwendet werden. Der Ausschluss dient der Verhinderung von Missbrauch sowie der Einhaltung geldwäscherechtlicher Vorgaben.
3. Finanzprodukte und Anlagegüter: Finanzanlagen, Wertpapiere, Kryptowährungen, Edelmetalle als Anlageprodukte und vergleichbare Anlageprodukte sind von der Einlösung ausgeschlossen, da diese Produkte besonderen regulatorischen Anforderungen unterliegen, die im Rahmen einer Gutscheineinlösung nicht sichergestellt werden können.
4. Angebote von Privatverkäufern: Der Joy-Geschenkgutschein kann nur für Waren eingelöst werden, die von gewerblichen Verkäufern angeboten werden. Waren, die von Privatverkäufern verkauft werden (z. B. über Kleinanzeigen, Peer-to-Peer, private Marktplatzverkäufe), sind von der Einlösung ausgeschlossen. Dies ist erforderlich, da Joy bei Privatverkäufen Ihnen gegenüber weder die Verfügbarkeit der Waren noch die ordnungsgemäße Vertragsabwicklung garantieren kann.
5. Dienstleistungen: Der Joy-Geschenkgutschein ist auf den Erwerb von Waren beschränkt und kann nicht für reine Dienstleistungen (z. B. Eintrittskarten, Kurse, Reisen, Mitgliedschaften, Abonnements) eingelöst werden. Sollte Joy künftig Dienstleistungen in das Sortiment aufnehmen, wird Joy Sie rechtzeitig über die Einlösemöglichkeit informieren.
6. Produkte mit Hochleistungsbatterien und elektrisch betriebene Mobilitätsprodukte: E-Bikes, Pedelecs, E-Scooter, S-Pedelecs und vergleichbare elektrisch betriebene Mobilitätsprodukte sowie sonstige Waren mit Hochleistungs-Lithium-Ionen-Akkus sind von der Einlösung ausgeschlossen, sofern deren Beschaffung, Lagerung oder Versand besonderen Sicherheits- oder Gefahrgutvorschriften unterliegt. Der Ausschluss dient der Vermeidung von Brand-, Explosions- und Transportrisiken sowie der Einhaltung produktsicherheits- und verkehrsrechtlicher Vorgaben.
7. Waffen, Munition und Pyrotechnik: Waffen, Munition, pyrotechnische Gegenstände und vergleichbare Gegenstände, die einer Erlaubnis oder Genehmigung bedürfen oder Altersbeschränkungen unterliegen, sind von der Einlösung ausgeschlossen. Der Ausschluss dient der Einhaltung von waffen-, beschuss-, sprengstoff- und jugendschutzrechtlichen Vorschriften sowie der Vermeidung erheblicher Personen- und Sachschäden.
8. Verderbliche und kühlpflichtige Waren: Verderbliche Lebensmittel, kühlpflichtige Lebensmittel und sonstige Waren, deren sichere Beschaffung, Lagerung oder Lieferung eine ununterbrochene Kühlkette oder besondere Hygienebedingungen erfordert, sind von der Einlösung ausgeschlossen. Der Ausschluss dient dem Gesundheitsschutz, der Einhaltung von lebensmittelhygienischen Vorschriften und der Vermeidung von Risiken durch Verderb oder unsachgemäße Lagerung.
9. Elektrogeräte mit erhöhtem Sicherheitsrisiko: Mobile Heizgeräte, Heizlüfter, Heizstrahler, Heizdecken, Fritteusen, Geräte mit offenen Heizelementen, Elektrogeräte mit besonders hoher elektrischer Leistung sowie Elektrogeräte ohne die erforderliche CE-Kennzeichnung oder ohne nachvollziehbaren Hersteller sind von der Einlösung ausgeschlossen. Dieser Ausschluss erstreckt sich nicht auf handelsübliche Unterhaltungselektronik, insbesondere Smartphones, Laptops, Tablets, Kopfhörer und vergleichbare Produkte, sofern diese CE-konform sind und von einem überprüfbaren gewerblichen Händler angeboten werden. Der Ausschluss dient der Vermeidung erhöhter Brand- und Verletzungsrisiken sowie der Einhaltung produktsicherheitsrechtlicher Vorgaben.
10. Arzneimittel, Medizinprodukte und Betäubungsmittel: Alle Arzneimittel im Sinne von § 2 des Arzneimittelgesetzes (AMG), d. h. alle verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen und freiverkäuflichen Arzneimittel, sowie Betäubungsmittel, Medizinprodukte mit besonderem Anwendungs- oder Gesundheitsrisiko und vergleichbare Produkte, deren Abgabe berufs-, apotheken-, arzneimittel-, medizinprodukte- oder betäubungsmittelrechtlichen Vorgaben unterliegt, sind von der Einlösung ausgeschlossen. Der Ausschluss dient dem Gesundheitsschutz und der Einhaltung der geltenden Abgabe-, Beratungs-, Rezeptprüfungs- und Qualitätssicherungspflichten.
11. Lebende Tiere und geschützte Pflanzen: Lebende Tiere, artenschutzrechtlich geschützte Pflanzen und Tiere sowie Waren, deren Versand besondere tierschutz-, tierseuchen-, artenschutz- oder transportrechtliche Anforderungen auslöst, sind von der Einlösung ausgeschlossen. Der Ausschluss dient dem Schutz von Lebewesen sowie der Einhaltung der einschlägigen Schutz-, Dokumentations- und Transportvorschriften.
12. Gefahrstoffe und gefährliche chemische Produkte: Stoffe und Gemische, die aufgrund ihrer Einstufung oder Kennzeichnung als entzündbar, ätzend, akut toxisch, gesundheitsgefährdend oder in vergleichbarer Weise gefährlich besonderen Kennzeichnungs-, Verpackungs-, Sicherheitsinformations- oder Transportpflichten unterliegen, sind von der Einlösung ausgeschlossen. Der Ausschluss dient der Einhaltung chemikalien- und gefahrgutrechtlicher Vorschriften sowie der Vermeidung von Gesundheits-, Brand-, Umwelt- und Transportrisiken.
13. Zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge und Fahrzeugteile: Kraftfahrzeuge, eintragungspflichtige Fahrzeugteile und sicherheitsrelevantes Fahrzeugzubehör, deren Verwendung einer allgemeinen Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung, EG-Typgenehmigung, ECE-Genehmigung oder einer vergleichbaren behördlichen Genehmigung bedarf, sind von der Einlösung ausgeschlossen. Der Ausschluss dient der Einhaltung straßenverkehrs- und fahrzeugzulassungsrechtlicher Vorschriften sowie der Vermeidung von Risiken durch nicht zugelassene oder sicherheitsrelevante Fahrzeugteile. Einfaches, nicht sicherheitsrelevantes Fahrzeugzubehör ohne besondere Zulassungspflicht ist hiervon nicht erfasst.
14. Sperrige oder besonders schwere Güter: Bei Waren, die aufgrund ihres Gewichts, ihrer Maße oder ihrer Beschaffenheit nicht im Standard-Paketversand transportiert werden können und eine Speditions-, Sonder- oder Gefahrgutlogistik erfordern, kann die Einlösung ausgeschlossen werden, wenn Joy die Beschaffung, Lieferung oder Rückabwicklung trotz angemessener Bemühungen nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand durchführen kann. Joy wird Sie hierüber unverzüglich informieren; in diesem Fall kann der Joy-Geschenkgutschein für ein anderes Produkt eingelöst werden. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
15. Außenwirtschafts- und sanktionsrechtlich beschränkte Produkte: Dual-Use-Güter, Embargogüter und sonstige Waren, deren Beschaffung, Lieferung oder Bereitstellung außenwirtschafts-, ausfuhrkontroll- oder sanktionsrechtlichen Genehmigungs-, Prüf- oder Verbotstatbeständen unterliegt, sind von der Einlösung ausgeschlossen. Der Ausschluss dient der Einhaltung zwingender außenwirtschafts- und sanktionsrechtlicher Vorgaben.
16. Zurückgerufene oder nicht verkehrsfähige Produkte: Produkte, die Gegenstand eines behördlichen Rückrufs, eines Verkaufsverbots oder einer vergleichbaren Produktsicherheitsmaßnahme sind oder denen eine gesetzlich vorgeschriebene Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung oder sonstige Verkehrsfähigkeitsvoraussetzung fehlt, sind von der Einlösung ausgeschlossen. Der Ausschluss dient der Einhaltung produktsicherheitsrechtlicher Vorgaben und dem Schutz vor unsicheren oder nicht rechtmäßig in Verkehr gebrachten Produkten.
17. Sonderangebote: Bei Sonderangeboten (z. B. zeitlich oder mengenmäßig befristeten Angeboten) kann die Einlösung des Gutscheins für das konkret ausgewählte Produkt ausnahmsweise ausgeschlossen sein, wenn dieses trotz angemessener Bemühungen von Joy innerhalb einer zumutbaren Frist nicht (mehr) beschafft werden kann, etwa weil das Produkt bereits vergriffen ist, und Joy die Nichtverfügbarkeit nicht zu vertreten hat. Joy wird Sie über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich informieren. In diesem Fall kann der Joy-Geschenkgutschein für ein anderes Produkt eingelöst werden. Ein bereits verrechneter Gutscheinwert wird storniert; bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet und der Gutscheinwert wird wieder in voller Höhe gutgeschrieben. Gesetzliche Rechte (insbesondere Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz) bleiben unberührt.
18. Digitale Produkte: Bei digitalen Produkten (z. B. Software) ist die Einlösung ausgeschlossen, wenn die Bereitstellung des konkret ausgewählten digitalen Produkts trotz angemessener Bemühungen von Joy nicht innerhalb einer zumutbaren Frist möglich ist, beispielsweise weil erforderliche Lizenzen kurzfristig nicht zugeteilt werden oder der Drittanbieter den Dienst unerwartet einstellt. Joy wird Sie hierüber unverzüglich informieren. In diesem Fall kann der Joy-Geschenkgutschein für ein anderes Produkt eingelöst werden. Ein bereits verrechneter Gutscheinwert wird storniert; bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet und der Gutscheinwert wird wieder in voller Höhe gutgeschrieben. Gesetzliche Rechte (insbesondere Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz) bleiben unberührt. Waren mit digitalen Elementen im Sinne von § 327a Abs. 3 BGB (z. B. ein Smartphone inklusive seines vorinstallierten Betriebssystems) fallen nicht unter diesen Einlöseausschluss.
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